Porno-Polizist: Kündigung rechtmäßig


Mannheim – Ein Polizist hat sich als Porno-Darsteller verdingt und seine Lebensgefährtin als Prostituierte zur Verfügung gestellt. Für ihn gibt es zwar Geld vom Staat – aber sonst keine Gnade.

Ein wegen illegaler Prostitution und Pornografie entlassener Polizist hat seinen Job zurecht verloren. Das urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Donnerstag (Az: DB 13 S 2533/11). Die Mannheimer Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az: DB 23 K 5319/10) vom Juli 2011. Der heute 42-Jährige war 2002 vom Dienst suspendiert und zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der VGH wies die Berufung des Beamten gegen das Stuttgarter Urteil zurück.

Der frühere Beamte des Bundesgrenzschutzes, der heutigen Bundespolizei, hatte seine Wohnung in der Region Stuttgart seiner damaligen Lebensgefährtin sechsmal zur Prostitution zur Verfügung gestellt. “Die Allgemeinheit erwarte von einem Polizeibeamten Gesetzestreue“, betonte der VGH. Zudem wirkte der Mann nach Angaben des Gerichts im Jahr 2000 neben seiner Freundin als Kleindarsteller in einem Pornofilm mit. Das passt laut VGH nicht zur Pflicht eines Polizisten zu “achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten“.

Die Bundesrepublik Deutschland hatte Ende Dezember 2010 beim Verwaltungsgericht disziplinarrechtlich gegen den Mann geklagt. Seit seiner Suspendierung erhält der 42-Jährige weiterhin einen Teil seiner Bezüge, obwohl er nicht mehr als Polizist arbeiten darf.

Der VGH ließ keine Revision zu. Dies könne aber per Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.


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